DarkAngel Stylist
Anzahl der Beiträge : 184 Alter : 41 Ort : N. Y. Anmeldedatum : 13.06.08
| Thema: Bilder - Posts Mi Jul 29, 2009 6:01 pm | |
| Wir möchten Euch aus gegebenen Anlass nochmal auf die Copyright Regeln aufmerksam machen: - Zitat :
- DarkAngel schrieb:
- Da zum 01.01.2008 das Urheberrecht verschärft wurde, möchten wir Euch eindringlich darum bitten, bei dem Posten eines Bildes (kein Hotlinking) euch die Genehmigung des Urhebers einzuholen und zusätzlich einen Quellen-Link anzugeben. Falls ihr die Genehmigung nicht habt, gebt bitte nur den entsprechenden Link an.
Ein möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht zieht hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe nach sich, für welche Ihr und letztendlich die Verantwortlichen des Forums gerade stehen müssen.
Von daher können wir Euch nur ausdrücklich darum bitten, gewissenhaft mit dieser Verantwortung umzugehen!
Ich glaube, keiner hier möchte, dass das Forum aufgrund eines Rechtsverstoßes irgendwann geschlossen werden müsste. Sichert Euch daher bitte vorher ab, bevor ihr fremdes Material der Öffentlichkeit zugänglich macht!
Wir möchten euch nicht den Spaß verderben, aber ein zu sorgloser Umgang in dieser Sache, kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Bitte bedenkt dies!
Definition des Urheberrechts:
- Zitat :
- Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG), insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ genug ist bzw. in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt. Allerdings werden von Seiten der Rechtsprechung unterschiedliche Hürden für die Einschätzung als Werk aufgestellt. So kann einerseits auch die sog. Kleine Münze schutzfähig sein (bsp. ein Werbeslogan), andererseits ein architektonisches Gebäude nicht als eigenschöpferische Leistung eingestuft werden. Fehlt also die Schöpfungshöhe, so handelt es sich nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Dann entstehen keine Ausschließlichkeitsrechte. Etwas anderes gilt nur für die sog. verwandten Schutzrechte. Hier handelt es sich zwar nicht um künstlerische Arbeiten. Dennoch ist ein Schutz gewollt z.B. für einfache Fotografien.
Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung des Werkes. Dies bringt das Problem mit sich, dass die Klärung, ob es sich um ein urheberrechtsfähiges Werk handelt, im Zweifel erst im Prozess erfolgen wird. Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten.
Quelle: Wikipedia
Noch ein wichtiger Punkt:
Photobucket, ImageShack und Co. sind Sharehoster und nicht maßgeblich für den Herkunftsort von Multimedia-Daten an sich. Google ist, wie Ihr sicher wisst eine reine Suchmaschine. Demnach sind diese Informationsquellen also keine gültigen Quellenangaben!
Bilder, die in Zukunft keine oder unvollständige Quellen aufweisen, werden unmittelbar entfernt.
Bitte achtet daher zukünftig sorgfältig auf diesbezügliche Angaben!Euer Alex-Team |
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